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Einspruch gegen Bußgeldbescheid: So geht’s – ADAC

Der Einspruch ist schriftlich per Brief, Telefax und je nach Bundesland gegebenenfalls auch online (in Bayern mit BayernID) oder telefonisch zur Niederschrift möglich. Die entsprechende Adresse, Telefaxnummer entnehmen Sie dem Bußgeldbescheid. Eine Einspruchseinlegung per E-Mail ist nicht zulässig.