vom Betrieb der Vermögensverwaltung dienen. Die Abgrenzung nach dem Hauptzweck führt zielgenauer dazu, dass bisher nicht begünstigtes Vermögen zutreffend begünstigt wird und umgekehrt. _ Die Ermittlung des begünstigten Vermögens gilt rechtsformneutral für alle Unternehmensformen (Einzelbetrieb, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft).

